Was ist der Unterschied zwischen einem Vertreter, einem Mehrfachagenten und einem Versicherungsmakler?

  • Ein Vertreter (auch gebundener Versicherungsvertreter) vertritt (wie der Name schon sagt) die Produkte und Interessen einer einzigen (Versicherungs-) Gesellschaft. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ist er zunächst lediglich der Versicherungsgesellschaft gegenüber verantwortlich. Er ist deren Interessenvertreter.
  • Ein Mehrfachagent (auch ungebundener Versicherungsvertreter) vertreibt Finanzprodukte – im Regelfall Versicherungen – verschiedener Anbieter, mit denen er Vertriebsvereinbarungen hat.
  • Ein Makler ist per Gesetz Interessenvertreter seines Kunden / Mandanten. Er wird vom Kunden – im Regelfall nach einer fundierten Risikoanalyse – damit beauftragt, einen passenden Risikoschutz oder ein spezielles Finanzprodukt zum angemessenen Preis- Leistungsverhältnis zu recherchieren und zu vermitteln. Gegenüber dem Kunden steht der Makler in der beraterischen Haftung, er ist dessen Sachwalter (Urteil des BGH vom 22.05.1985 Az.: IVa ZR 190/83).

Seit dem 22. Mai 2007 (Inkrafttreten der Versicherungsvermittlerverordnung) muss Sie der Vermittler über seinen jeweiligen Status im Rahmen der Pflichtinformationen aufklären, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben und welchen Service und welche Produktvielfalt Sie erwarten dürfen.

Meine Erstinformationen finden Sie hier.