FAQ

Gerne beantworte ich Ihnen die Fragen zu einer Zusammenarbeit persönlich.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) habe ich Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

Was kostet meine Dienstleistung?

Die Dienstleistung ist für Sie unmittelbar kostenlos. Sie zahlen grundsätzlich weder ein Honorar noch eine Aufwandsentschädigung.

Wie finanziere ich mich?

Ich refinanziere mich über Ihren Vorteil. Gefällt Ihnen das Angebot oder Konzept und setzen Sie es gemeinsam mit mir um, vergüten mich die jeweiligen Gesellschaften branchenüblich. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

In ganz wenigen Fällen vergüten einige Gesellschaften oder Banken den Vermittler nicht. Ausnahmsweise stelle ich Ihnen dann ein Vermittlungsentgelt in Rechnung. Dieses wird vorher klar abgesprochen und schriftlich vereinbart.

Welche Art von Kunden werden beraten und betreut?

Mir ist zunächst egal, ob Sie ein Privat– oder Geschäftskunde sind, ob Sie zunächst einzelne Risiken absichern oder sich rundum beraten lassen und absichern möchten.

Die “Chemie” muss stimmen und meine Arbeitsweise sollte Ihnen zusagen. Selbstverständlich freue ich mich, wenn sich der Umfang unserer Zusammenarbeit über die Zeit vergrößert und Sie mich gerne weiterempfehlen.

Ist ein Abschluss bei mir teurer, als wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen?

Nein. Die von mir vermittelten Tarife sind die Originaltarife der Gesellschaften. Im Gegenteil kann ich bei einigen Gesellschaften sogar Rabatte gewähren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vertreter, einem Mehrfachagenten und einem Versicherungsmakler?

  • Ein Vertreter (auch gebundener Versicherungsvertreter) vertritt (wie der Name schon sagt) die Produkte und Interessen einer einzigen (Versicherungs-) Gesellschaft. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ist er zunächst lediglich der Versicherungsgesellschaft gegenüber verantwortlich. Er ist deren Interessenvertreter.
  • Ein Mehrfachagent (auch ungebundener Versicherungsvertreter) vertreibt Finanzprodukte – im Regelfall Versicherungen – verschiedener Anbieter, mit denen er Vertriebsvereinbarungen hat.
  • Ein Makler ist per Gesetz Interessenvertreter seines Kunden / Mandanten. Er wird vom Kunden – im Regelfall nach einer fundierten Risikoanalyse – damit beauftragt, einen passenden Risikoschutz oder ein spezielles Finanzprodukt zum angemessenen Preis- Leistungsverhältnis zu recherchieren und zu vermitteln. Gegenüber dem Kunden steht der Makler in der beraterischen Haftung, er ist dessen Sachwalter (Urteil des BGH vom 22.05.1985 Az.: IVa ZR 190/83).

Seit dem 22. Mai 2007 (Inkrafttreten der Versicherungsvermittlerverordnung) muss Sie der Vermittler über seinen jeweiligen Status im Rahmen der Pflichtinformationen aufklären, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben und welchen Service und welche Produktvielfalt Sie erwarten dürfen.

Meine Erstinformationen finden Sie hier.

Bin ich ein Maklerbüro der VEMA?

Nein. Die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG ist ein Zusammenschluss tausender unabhängiger Versicherungsmaklerbetriebe, die das Ziel hat, die Arbeit der Partner- und Mitgliedsbetriebe zu erleichtern und zu optimieren. Die Unabhängigkeit der Maklerbetriebe ist garantiert – man kann die Leistungen nutzen, muss es aber nicht. So haben wir beispielsweise Zugang zu diversen Versicherungsunternehmen mit exklusiven und unschlagbaren Leistungsverbesserungen und  Preisnachlässen. Die VEMA unterstützt uns in der Kundenberatung und Betreuung mit unzähligen technischen Lösungen, fachlichen und rechtlichen Informationen und nicht zuletzt auch in der Schadenabwicklung. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung als Versicherungsmakler realisiere ich über die die eigene Akademie der VEMA. Diese Vorteile setze ich konsequent für meine Kunden ein.

Gehöre ich einer Versicherung an? Wie unabhängig bin ich?

Ich bin freier und selbstständiger Makler. Nur so kann ich für Sie unabhängig und objektiv den Markt beurteilen und Ihre Interessen wahrnehmen. Ich kann Ihnen ein sehr breites Spektrum von Versicherungen am Markt vermitteln.

Einige Versicherungsgesellschaften verweigern die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern und arbeiten nur mit ihren Ausschließlichkeitsvertretern in konzerneigenen Vertriebsstrukturen oder in der direkten (online-) Kommunikation mit Endkunden.

Welche Versicherung vertrete ich?

Diese Frage wird häufig gestellt.

Tatsächlich vertrete ich KEINE Versicherung. Schon rein rechtlich vertrete ich Ihre Interessen und bin an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern bin das Bindeglied zwischen Ihnen und diversen Versicherungsunternehmen.

Stellen Sie es sich einfach so vor, dass ich als Ihr Lotse und Steuermann gemeinsam mit Ihnen im Boot sitze.

Woran erkennt man einen guten Vermittler?

Ein guter Vermittler

  • berät Sie umfassend
  • informiert Sie über seinen Vermittlerstatus
  • weist seine Qualifikationen nach
  • trennt zwischen Analyse und Eindeckung
  • erfasst systematisch alle Daten und Fakten
  • vergleicht unterschiedliche Produkte für Sie
  • stellt Lösungen und Konzepte auf Ihre Ziele und Wünsche ab
  • erstellt individuelle Angebote
  • optimiert Ihre Verträge systematisch
  • unterstützt in der Korrespondenz mit dem Anbieter
  • führt ein Wiedervorlagesystem und erinnert Sie an wichtige Termine
  • hilft bei der Schadenabwicklung

Habe ich die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen? Wie kann man das überprüfen?

Die Erlaubnis wurde mir von der der zuständigen IHK erteilt. Im Vermittlerregister
(http://www.vermittlerregister.info) finden Sie mich unter dem Link „Suche“, wenn Sie meinen Namen oder die Registriernummer D-G9JK-SPJ4S-27 einfügen.

Alle weitere Infos habe ich hier hinterlegt.

Welche Sicherheit haben meine Kunden? Wie vertraulich behandle ich Ihre Daten?

Datensicherheit: selbstverständlich beachte ich die Vorgaben zur Datensicherheit und sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Die Übertragung der Daten dieser Webseite zu Ihrem Endgerät ist SSL-verschlüsselt, so dass Ihre Eingaben in ein Kontaktformular vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Sollte mir trotz aller Sorgfalt doch einmal ein Beratungsfehler unterlaufen und Sie erleiden dadurch einen Vermögensschaden, bin ich für jeden Fall gem. gesetzlicher Vorgaben versichert.

Kann ich auch schon bestehende Verträge verwalten?

Ja. Wenn Sie den Service bei mehreren Gesellschaften aus einer Hand wünschen, übernehme ich auf Ihren Wunsch auch gerne die Verwaltung schon bestehender Verträge.

Hier sind mir allerdings Grenzen gesetzt – einige Versicherungsunternehmen verweigern die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern, so dass hier eine Vertragsbetreuung nicht erfolgen kann. Ich werde Sie dann im Einzelfall darauf hinweisen und Sie informieren.

Sie möchten nur “schnell mal einen Vorschlag”?

Bei mir gilt ein Grundsatz: eine unpassende Versicherung ist mitunter schlechter als gar keine Versicherung, denn im schlimmsten Fall bekommen Sie nicht nur keine Leistung, sondern haben auch noch Ihre Versicherungsbeiträge „umsonst“ gezahlt.
Daher betätige ich mich auch nicht als „Preisagentur“, sondern vermittle bedarfsgerecht.

  • Zunächst kläre ich mit Ihnen den Absicherungsbedarf, ob und welche Riskien Sie absichern möchten, ob und welche Versicherungen zum Risiko schon bestehen und ob ich mich darum kümmern soll.
  • Im nächsten Schritt besprechen wir, welche konkreten Anforderungen die jeweilige Versicherung erfüllen soll und welche aktuellen Tarife die Kriterien zu welchem Grad erfüllen.

Das ist zwar etwas “umständlicher”, dafür erhalten Sie Versicherungsvorschläge, die auch die geforderten Risiken absichern.

Maklervertrag und Maklervollmacht? Sind die notwendig?

Unabdingbar für meine Arbeit ist dabei, dass wir die gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem Versicherungsmaklervertrag festhalten und Sie mich mit einer Versicherungsmaklervollmacht ausstatten, mit der ich mich gegenüber den Versicherungsgesellschaften legitimieren und in Ihrem Auftrag tätig werden kann.

So hat unsere langfristige Zusammenarbeit eine solide Basis.

Eine Musterexemplar können Sie hier herunterladen (Erstinformation, Versicherungsmaklervertrag, Maklervollmacht, Einwilligungserklärung Datenverarbeitung) – Stand 20.05.2022.

Wo berate ich? Wie lange dauert eine Beratung?

  • In einem ersten Gespräch ermittle ich Ihren grundsätzlichen Bedarf und schaue mir an, welche Verträge es vielleicht schon gibt. Je nach Umfang dauert dieses Gespräch 30-90 Minuten.
  • Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen und zur Schonung unserer Ressourcen führen wir das Erstgespräch in Form eines Telefoninterviews oder in meinem virtuellen Beratungsbüro durch. Sie können mit dem Smartphone, dem Tablet oder PC und ganz ohne Installation teilnehmen und entscheiden, ob Sie sich mit Audio und/oder Video zuschalten.
  • Geht es Ihnen nur um die Absicherung einzelner Risiken und wünschen keinen persönlichen Termin, erhalten Sie von mir auch gerne per E-Mail Fragebögen zu den einzelnen Sparten, die Sie mir bitte ausgefüllt wieder zukommen lassen.
  • Sofern das notwendig ist (z.B. Besichtigung von Gebäuden / Wohnungen vor Ort) komme ich aber selbstverständlich auch gerne zu Ihnen.
  • Die weitere Umsetzung erfolgt danach Schritt für Schritt. Ich analysiere Ihren Absicherungsbedarf in den einzelnen Risiken, erstelle Vorschläge und spreche Empfehlungen aus. Sie erhalten die Ausarbeitungen per E-Mail und wir besprechen die Umsetzung im virtuellen Beratungsbüro, telefonisch oder per E-Mail.

Was geschieht, wenn unsere Zusammenarbeit endet?

Vielleicht ziehen Sie fort und möchten von jemandem vor Ort betreut werden. Vielleicht sind Sie auch mal mit meiner Dienstleistung nicht zufrieden, oder ärgern sich einfach, dass ein Schaden aus Ihrer Sicht unberechtigt nicht, nur zum Teil oder auch schleppend vom Versicherer reguliert wurde. Es kann aber auch vorkommen, dass ich aus kaufmännischen Erwägungen die Zusammenarbeit beenden muss, wenn sich investierte Zeit und Courtage (über die ganze Kundenbeziehung hinweg) dauerhaft in einem massiven Ungleichgewicht zu meinen Lasten befinden. Diese Entscheidung muss ich dann auch in Verantwortung für die vielen Kunden treffen, die mir vollumfänglich ihr Vertrauen schenken.

Im Fall einer Aufkündigung des Maklermandates sorgen Sie bitte gem. AGB für eine anderweitige Betreuung der Verträge. Auch ich werde die betreffenden Gesellschaften informieren. Bitte beachten Sie, dass bei vermittelten VEMA-Sonderkonzepten der Versicherer bedingungsgemäß zur jeweils nächsten Hauptfälligkeit eine Kündigung ausspricht, bzw. auf Standardtarife umstellt, wenn der neue Vermittler kein VEMA-Partner ist. Diese Konzepte sind exklusiv für Kunden von VEMA-Partner vorgesehen.

Du oder Sie ?

Mittlerweile scheint es üblich geworden zu sein, dass man analog und digital (ungefragt) mit “Du” angesprochen wird. Im privaten und sportlichen Umfeld hat sich auch bei mir das selbstverständliche “Du” durchgesetzt. Die höfliche Distanz des “Sie” empfinde ich im geschäftlichen Umfeld aufgrund meiner Erziehung und Erfahrungen als angenehm und richtig. Bezeichnen Sie mich diesbezüglich gerne als etwas “altmodisch” 😉 . Duzen oder Siezen entscheidet nicht darüber, wie kompetent und seriös man wirkt denn das entscheidet man mit Hilfe von Inhalten, dem eigenen Auftritt und dem Benehmen gegenüber privaten und beruflichen Kontakten und Gesprächspartnern.