Mietkaution (gewerblich)

Ein neues Büro, eine Praxis, eine Produktionsstätte oder Lagerhalle  kostet gewerbliche Mieter richtig Geld. Mit Renovierungs- und Umzugskosten kommen schnell hohe Summen zusammen. Damit nicht genug: Der Vermieter verlangt bei Mietbeginn eine Kaution. Für viele Selbstständige, freiberufler und Firmen eine erhebliche finanzielle Belastung, die das Budget belastet.
Auch für den Vermieter ist die Verwaltung eines Kautionssparbuchs mit hohem Aufwand verbunden. Er muss zum Beispiel ein eigenes Konto eröffnen und für den Mieter jährlich eine Abrechnung über die Zinserträge erstellen. Die clevere Alternative zu Barkaution oder Sparbuch ist die R+V-MietkautionsBürgschaft!

So funktioniert die MietkautionsBürgschaft für Gewerbetreibende

Wenn Sie Gewerbeflächen in Deutschland mieten, ist die R+V-MietkautionsBürgschaft genau das Richtige für Sie. So sichern Sie sich mehr Liquidität zur Erfüllung Ihrer Unternehmenspläne:

  • als Mieter beantragen Sie mit dem Versicherungsvertrag die MietkautionsBürgschaft.
  • R+V stellt die MietkautionsBürgschaft aus.
  • Sie übergeben die Bürgschaft an Ihren Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
  • im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei R+V.
  • R+V leistet an den Vermieter bis zur Höhe der in der Bürgschaft genannten Summe.
  • Sie als Mieter erstatten der R+V die an den Vermieter gezahlten Beträge zurück.
Wer kann die MietkautionsBürgschaft für Gewerbetreibende beantragen
  • Sie betreiben ein bergbauliches, freiberufliches oder sonstiges Gewerbe und haben Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die MietkautionsBürgschaft gilt ausschließlich für gewerblich genutzte Mietobjekte.
  • Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Eine Prüfung Ihrer Bonität hat zu einem positiven Ergebnis geführt.
  • Ihr Vermieter akzeptiert die MietkautionsBürgschaft als Mietsicherheit.
  • Sie beantragen die MietkautionsBürgschaft nicht für Dritte.
  • Die Bürgschaftssumme entspricht maximal dem 6-fachen der Monatskaltmiete.