- Sie betreiben ein bergbauliches, freiberufliches oder sonstiges Gewerbe und haben Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Die MietkautionsBürgschaft gilt ausschließlich für gewerblich genutzte Mietobjekte.
- Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Eine Prüfung Ihrer Bonität hat zu einem positiven Ergebnis geführt.
- Ihr Vermieter akzeptiert die MietkautionsBürgschaft als Mietsicherheit.
- Sie beantragen die MietkautionsBürgschaft nicht für Dritte.
- Die Bürgschaftssumme entspricht maximal dem 6-fachen der Monatskaltmiete.
Wer kann die MietkautionsBürgschaft für Gewerbetreibende beantragen