Wer kann die MietkautionsBürgschaft für Gewerbetreibende beantragen

  • Sie betreiben ein bergbauliches, freiberufliches oder sonstiges Gewerbe und haben Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die MietkautionsBürgschaft gilt ausschließlich für gewerblich genutzte Mietobjekte.
  • Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Eine Prüfung Ihrer Bonität hat zu einem positiven Ergebnis geführt.
  • Ihr Vermieter akzeptiert die MietkautionsBürgschaft als Mietsicherheit.
  • Sie beantragen die MietkautionsBürgschaft nicht für Dritte.
  • Die Bürgschaftssumme entspricht maximal dem 6-fachen der Monatskaltmiete.
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