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Versicherungsschutz für (Kampfsport-) Trainer und (Selbstverteidigungs-) Kursleiter

Auf einmal Trainer/Kursleiter

Es ist ein besonderer Moment, wenn aus einem Schüler ein Lehrer wird. Ob nun als Übungsleiter mit oder ohne Trainer-Lizenz oder als Kursleiter – auf einmal steht man vor „seinen“ Schülern oder Kursteilnehmern und trägt Verantwortung. Die Verantwortung bezieht sich aber nicht nur auf das Lehren von Techniken und die sportliche Entwicklung der Schüler/Kursteilnehmer, sondern auch auf die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung (z.B. Sorgfaltspflichten). Verletzt sich beispielsweise ein Trainings- oder Kursteilnehmer, weil der Trainer/Kursleiter seine Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hat, können Regressforderungen auf diesen zukommen. Aber auch Forderungen wegen Beschädigungen von Trainingseinrichtungen, Übungsräumen etc. können die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trainer-/Kursleitertätigkeit werden während der Lizenzausbildungen zwar kurz angeschnitten aber meist nicht weiter vertieft. Das ist umso bedeutsamer, als insbesondere im Bereich der Verteidigungssportarten und im Umgang mit Kindern die wirtschaftlichen Folgen für die Verantwortlichen durchaus dramatisch bis ruinös sein können. Da ich selber nebenberuflich als Kursleiter mit Selbstverteidigungskursen tätig bin und immer wieder mal von Kollegen und Sportkameraden auf das Thema angesprochen werde, habe ich mich entschlossen die Thematik hier übersichtlich und (hoffentlich) verständlich aufzubereiten.

Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich ist in Deutschland jeder verpflichtet krankenversichert zu sein. Man darf also getrost davon ausgehen, dass jedes Vereinsmitglied und jeder Teilnehmer an Selbstverteidigungskursen über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügt. Diese übernehmen in der Regel die notwendigen Krankenbehandlungs- und Genesungskosten, wenn sich jemand verletzt.

Gesetzliche Unfallversicherung

Finden Trainings/Kurse als Schulveranstaltungen statt oder in Form einer betrieblichen Veranstaltung, unterliegen die Teilnehmer dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Krankenbehandlungs- und Genesungskosten werden im Falle einer Verletzung von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.

Regress gegen Schädiger

Es kann und wird vorkommen, dass der Krankenversicherer eines Geschädigten oder die gesetzliche Unfallversicherung oder z.B. die Gebäudeversicherung auf den Schädiger zukommt, um diesen für die entstandenen Krankenbehandlungs-, Genesungskosten oder den entstandenen Sachschaden in Regress zu nehmen, z.B. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung (siehe oben). Inkl. Reha-Kosten und lebenslanger Renten und Pflegekosten können hier sehr schnell hohe Summen zusammen kommen.

Trainer/Kursleiter im Verein

Findet die ehrenamtliche Übungsleiter- oder Kursleitertätigkeit (Ehrenamts-/ Trainerpauschale) im Rahmen eines Sportvereins statt, ist diese in der Regel über die Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert (bitte individuell prüfen!). Das gilt üblicherweise nicht, wenn nebenberufliche oder hauptberufliche Trainer/Kursleiter ihre Dienstleitung gegen Entgelt im Verein anbieten.

Die ehrenamtliche Tätigkeit sollte dringend in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein, da die Deckungen der Vereinshaftpflichtversicherungen mitunter bezüglich der versicherten Summen und Risiken lückenhaft sind und Verein oder Träger den Übungsleiter dann in Regress nehmen können.

Die Versicherung der Landessportbünde (LSB)

Über die Sportversicherung der jeweiligen Landessportbünde/Landessportverbände (Rahmenvertrag) sind die Mitarbeiter/Mitglieder im begrenzten Umfang versichert. Der (Zusatz-) Versicherungsschutz  erstreckt sich in der Regel über Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Krankenversicherung (die Details sind beim jeweiligen Träger/Verein zu erfragen). Für Kursteilnehmer, die nicht Mitglied sind, besteht die Möglichkeit diese über Tages- und Kursteilnehmerkarten zu versichern.

Ob dieser Schutz sinnvoll oder notwendig ist, mag jeder nach Prüfung der Leistungen entscheiden. Private Zusatzversicherungen (Unfall, Kranken, Berufsunfähigkeit, Rechtsschutz etc.) leisten für die Teilnehmer auch bei Teilnahme an Kursen und Trainings. Hier gilt natürlich auch wieder die Problematik des Regresses.

Trainer/Kursleiter gegen Entgelt

Wer als Trainer oder Kursleiter seine Dienstleistung haupt- oder nebenberuflich anbietet unterliegt üblicherweise nicht dem Schutz der Vereinshaftpflichtversicherung. Neben der Frage der (Umsatz-) Steuerpflicht für die freiberufliche Tätigkeit (bitte mit dem zuständigen Finanzamt klären), stellt sich nun die Frage, ob und wie die ausgeübte Tätigkeit versichert ist oder versichert werden kann.

  • Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung – In vielen neueren Privathaftpflichtversicherungen sind nebenberufliche Tätigkeiten bis zu bestimmten Umsatzgrenzen mitversichert. Ob und welche Tätigkeiten mit welchen Umsatzgrenzen mitversichert sind, erfahren Sie von Ihrer Versicherung.  Beschreiben Sie explizit die durchgeführten Tätigkeiten, ob Sie mit Mitarbeitern arbeiten und welche Umsatzgrößen erreicht werden. Werden die Umsatzvorgaben überschritten, entfällt nämlich der Versicherungsschutz und auch Mitarbeiter (Hilfstrainer/Assistenten) sind üblicherweise nicht mitversichert.
  • Eigenständige Berufshaftpflichtversicherung – In der Masse der Fälle bleibt nach Auslotung der Risiken nur die Möglichkeit eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes richtet sich dabei nach vielen Faktoren (u.a. Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Anzahl der Kursleiter/Trainer, Neben- oder Hauptberuflichkeit, Jahresumsatz, etc.). Auch der Deckungsumfang spielt selbstverständlich eine Rolle (Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Internetrisiko, Veranstalterhaftpflicht, erweiterter Strafrechtsschutz, Nachhaftung etc.). Bei einer Ausschreibung zur eigenen Kursleitertätigkeit für Kinder- und Frauenselbstverteidigungskurse an 15 qualifizierte Versicherer erhielten wir beispielsweise Angebote in einer Spanne von 148,50 EUR bis 925 EUR Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer. Einige Versicherer wollten das Risiko gar nicht versichern.

Wichtig: Abwehrrechtsschutz der Haftpflichtversicherung

Egal ob Privathaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung; ein entscheidender Vorteil ist, dass bei Ansprüchen, die gegen einen Übungsleiter/Kursleiter erhoben werden, diese zunächst prüfen, ob ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Bei unberechtigten Forderungen besteht Abwehrrechtsschutz, d.h. der Versicherer übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche, so dass der Versicherte diese nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren muss.

Risiko beurteilen und qualifiziert absichern

Wer als Übungsleiter und Kursleiter tätig ist, sollte in jedem Fall prüfen, ob und in welchem Rahmen welcher Versicherungsschutz greift und notwendig ist.

Für Fragen und Angebote stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Anfrage Haftpflichtversicherung Trainer/Kursleiter

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