Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle.
Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein.
Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss).
Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.
Wir verwenden Cookies!
Liebe Besucher. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. AkzeptierenCookie EinstellungenDatenschutz
Manage consent
Privacy Overview
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.