Haftpflichtschaden
Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei. Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab. Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche! Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter. Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen…