Welche Sicherheit haben meine Kunden? Wie vertraulich behandle ich Ihre Daten?

Datensicherheit: selbstverständlich beachte ich die Vorgaben zur Datensicherheit und sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu. Die Übertragung der Daten dieser Webseite zu Ihrem Endgerät ist SSL-verschlüsselt, so dass Ihre Eingaben in ein Kontaktformular vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Sollte mir trotz aller Sorgfalt doch einmal ein Beratungsfehler unterlaufen und Sie erleiden dadurch einen Vermögensschaden, bin ich für jeden Fall gem. gesetzlicher Vorgaben versichert.

Kann ich auch schon bestehende Verträge verwalten?

Ja. Wenn Sie den Service bei mehreren Gesellschaften aus einer Hand wünschen, übernehme ich auf Ihren Wunsch auch gerne die Verwaltung schon bestehender Verträge.

Hier sind mir allerdings Grenzen gesetzt – einige Versicherungsunternehmen verweigern die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern, so dass hier eine Vertragsbetreuung nicht erfolgen kann. Ich werde Sie dann im Einzelfall darauf hinweisen und Sie informieren.

Sie möchten nur “schnell mal einen Vorschlag”?

Bei mir gilt ein Grundsatz: eine unpassende Versicherung ist mitunter schlechter als gar keine Versicherung, denn im schlimmsten Fall bekommen Sie nicht nur keine Leistung, sondern haben auch noch Ihre Versicherungsbeiträge „umsonst“ gezahlt.
Daher betätige ich mich auch nicht als „Preisagentur“, sondern vermittle bedarfsgerecht.

  • Zunächst kläre ich mit Ihnen den Absicherungsbedarf, ob und welche Riskien Sie absichern möchten, ob und welche Versicherungen zum Risiko schon bestehen und ob ich mich darum kümmern soll.
  • Im nächsten Schritt besprechen wir, welche konkreten Anforderungen die jeweilige Versicherung erfüllen soll und welche aktuellen Tarife die Kriterien zu welchem Grad erfüllen.

Das ist zwar etwas „umständlicher“, dafür erhalten Sie Versicherungsvorschläge, die auch die geforderten Risiken absichern.

Maklervertrag und Maklervollmacht? Sind die notwendig?

Unabdingbar für meine Arbeit ist dabei, dass wir die gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem Versicherungsmaklervertrag festhalten und Sie mich mit einer Versicherungsmaklervollmacht ausstatten, mit der ich mich gegenüber den Versicherungsgesellschaften legitimieren und in Ihrem Auftrag tätig werden kann (Auskünfte einholen, Erklärungen abgeben und entgegennehmen, Änderungen veranlassen, Beschwerden führen, Unterstützung im Leistungs- und Schadenfall, Verträge kündigen und abschließen, etc.).

So hat unsere langfristige Zusammenarbeit eine solide Basis.

Eine Musterexemplar können Sie hier herunterladen (Erstinformation, Versicherungsmaklervertrag, Maklervollmacht, Einwilligungserklärung Datenverarbeitung) – Stand 2024. Diese Unterlagen wurden rechtlich geprüft. Ergänzungen und Streichungen können leider nicht akzeptiert werden.

Wo berate ich? Wie lange dauert eine Beratung?

  • In einem ersten Gespräch ermittle ich Ihren grundsätzlichen Bedarf und schaue mir an, welche Verträge es vielleicht schon gibt. Je nach Umfang dauert dieses Gespräch 30-90 Minuten.
  • Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen und zur Schonung unserer Ressourcen führen wir das Erstgespräch in Form eines Telefoninterviews oder als Onlineberatung durch (Sie erhalten von mir einen Link). Sie können mit dem Smartphone, dem Tablet oder PC und ganz ohne Installation teilnehmen und entscheiden, ob Sie sich mit Audio und/oder Video zuschalten.
  • Geht es Ihnen nur um die Absicherung einzelner Risiken und wünschen keinen persönlichen Termin, erhalten Sie von mir auch gerne per E-Mail Fragebögen zu den einzelnen Sparten, die Sie mir bitte ausgefüllt wieder zukommen lassen.
  • Sofern das notwendig ist (z.B. Besichtigung von Gebäuden / Wohnungen vor Ort) komme ich aber selbstverständlich auch gerne zu Ihnen.
  • Die weitere Umsetzung erfolgt danach Schritt für Schritt. Ich analysiere Ihren Absicherungsbedarf in den einzelnen Risiken, erstelle Vorschläge und spreche Empfehlungen aus. Sie erhalten die Ausarbeitungen per E-Mail und wir besprechen die Umsetzung im virtuellen Beratungsbüro, telefonisch oder per E-Mail.

Gibt es eine Kunden-App? Kann ich Verträge und Dokumente online einsehen?

In Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir unsere App neu entwickelt.

Mit der App können Sie

  • einen Schaden schnell und unkompliziert melden. Einfach Fotos oder Videos erstellen und uns senden. So können Sie z.B. am Unfallort mit Ihrem Unfallgegner ein Sprachprotokoll aufnehmen – und das Ganze sehr unkompliziert. Und der Schadenort wird gleich mitgeliefert.
  • uns beauftragen, eine Rechnung oder Police zu prüfen – egal ob diese über uns abgeschlossen wurde oder nicht. Einfach abfotografieren und uns zusenden. Wir melden uns – garantiert.
  • Über eine Vertragsübersicht Ihre Verträge einsehen
  • Push-Nachrichten von uns empfangen, mithilfe derer wir Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes oder wichtige Veränderungen informieren können.
  • jederzeit mobil auf die große Auswahl an Landingpages zugreifen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
  • und natürlich ganz unkompliziert eine Beratung von uns anfordern – ein Klick und wir melden uns bei Ihnen!
  • uns jederzeit über die Kontaktdaten erreichen

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Was geschieht, wenn unsere Zusammenarbeit endet?

Vielleicht ziehen Sie fort und möchten von jemandem vor Ort betreut werden. Vielleicht sind Sie auch mal mit meiner Dienstleistung nicht zufrieden, oder ärgern sich einfach, dass ein Schaden aus Ihrer Sicht unberechtigt nicht, nur zum Teil oder auch schleppend vom Versicherer reguliert wurde. Es kann aber auch vorkommen, dass ich aus kaufmännischen Erwägungen die Zusammenarbeit beenden muss, wenn sich investierte Zeit und Courtage (über die ganze Kundenbeziehung hinweg) dauerhaft in einem massiven Ungleichgewicht zu meinen Lasten befinden. Diese Entscheidung muss ich dann auch in Verantwortung für die vielen Kunden treffen, die mir vollumfänglich ihr Vertrauen schenken.

Im Fall einer Aufkündigung des Maklermandates sorgen Sie bitte für eine anderweitige Betreuung der Verträge, informieren Sie bitte das jeweilige Versicherungsunternehmen. Auch ich werde die betreffenden Gesellschaften informieren. Bitte beachten Sie, dass bei vermittelten VEMA-Sonderkonzepten der Versicherer bedingungsgemäß zur jeweils nächsten Hauptfälligkeit eine Kündigung ausspricht, bzw. auf Standardtarife umstellt, wenn der neue Vermittler kein VEMA-Partner ist. Diese Konzepte sind exklusiv für Kunden von VEMA-Partner vorgesehen.