Vorvertragliche Anzeigepflicht – Fallen für gesetzlich Versicherte!

Kaum ein gesetzlich Versicherter weiß, welche Leistungen und Diagnosen über ihn gespeichert sind. Das kann im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen!

Eine für uns alltägliche Geschichte: Kunden wünschen die Absicherung biometrischer Risiken (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit) und nach entsprechender Beratung entscheidet sich im konkreten Fall eine Kundin für einen Tarif zur Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit.

Der Antrag wird soweit ausgefüllt und nun geht es an die Gesundheitsfragen. Da sich die Kundin bezüglich zweier Behandlungen unsicher ist, empfehlen wir von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versichertenauskunft einzuholen (alle abgerechneten Leistungen mit Diagnosen im Abfragezeitraum). Das wäre zwar grundsätzlich nicht unbedingt notwendig, sofern die Kundin alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen macht.

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