Vorsicht vor der Versicherungs-App!

Die ungeahnten Folgen bei der Nutzung von Versicherungs-Apps

Wir alle nutzen und schätzen sie, die praktischen Helferlein auf unseren Smartphones und Tablets, die Apps (Mobile Apps, Applikationen). Dass die Anwendungssoftware für Mobilgeräte für die verschiedensten Aufgabenstellungen verfügbar ist, uns mitunter hilft unseren Alltag zu organisieren und manchmal wenige oder meist sehr viele Daten irgendwohin sendet, daran haben wir uns gewöhnt. Vermehrt gibt es nun Versicherungs-Apps, die eine einfache und unkomplizierte Vertragsverwaltung versprechen.

Wohin welche Daten nun genau gehen fragen wir meist aber schon nicht mehr. Und dass man vielleicht per Klick seine Zustimmung zu einem Vertragsabschluss gibt oder sogar umfangreiche Vollmachten erteilt, das wissen die wenigsten Nutzer. In letzter Zeit kommen vermehrt Apps auf, die den Nutzern Überblick bei ihren Versicherungsverträgen, Kostenersparnis oder sogar Provisionsbeteiligungen versprechen. Ein toller Service, oder?

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Vorvertragliche Anzeigepflicht – Fallen für gesetzlich Versicherte!

Kaum ein gesetzlich Versicherter weiß, welche Leistungen und Diagnosen über ihn gespeichert sind. Das kann im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen!

Eine für uns alltägliche Geschichte: Kunden wünschen die Absicherung biometrischer Risiken (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit) und nach entsprechender Beratung entscheidet sich im konkreten Fall eine Kundin für einen Tarif zur Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit.

Der Antrag wird soweit ausgefüllt und nun geht es an die Gesundheitsfragen. Da sich die Kundin bezüglich zweier Behandlungen unsicher ist, empfehlen wir von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versichertenauskunft einzuholen (alle abgerechneten Leistungen mit Diagnosen im Abfragezeitraum). Das wäre zwar grundsätzlich nicht unbedingt notwendig, sofern die Kundin alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen macht.

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Wohngebäudeversicherung und Sanierung

„Wir bauen das Haus gerade um!“

In der aktuellen Niedrigzinsphase besteht eine große Nachfrage nach bezahlbaren Immobilien. Nicht selten schlagen Käufer dann bei recht alten Häusern zu und sanieren diese dann im Anschluss. Aber auch wer schon so ein älteres „Schätzchen“ besitzt nutzt die günstigen Zinsen für Umbauten und umfangreiche Sanierungen. Nur, was hat das mit Versicherungen zu tun?

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Warum Mieter eine Hausratversicherung benötigen

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten z.B. für Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

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Hundehalter aufgepasst! Augen auf bei der Wahl der Haftpflichtversicherung!

Manchmal passiert es auch einem Versicherungsmakler, dass er nicht alle (berechtigten) Schadenersatzansprüche gezahlt bekommt. Dann stellt man sich schon die Frage, wie würde ein Geschädigter und der über den Versicherungsmakler versicherte Geschädigte sich fühlen, wenn 50% der entstandenen Kosten nicht gezahlt werden. Insbesondere, wenn es sich beim gegnerischen Haftpflichtversicherer um einen Assekuradeur handelt, der spezielle Deckungskonzepte für Versicherungsmakler und deren Kunden entwickelt und dessen Tierhalterhaftplichtversicherung mit vielen tollen Bewertungssiegeln aufwarten kann.

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Unfallversicherung – über den (Un-) Sinn niedriger Grundsummen und hoher Progressionen

Aber ich bekomme doch 250.000 €, wenn ich einen Unfall habe!”

Klar, die großen Zahlen sind schnell aus einem Vertrag herausgelesen, wenn man seine Versicherungsunterlagen im „Daumenkinoverfahren“ durchforstet. Bei der Unfallversicherung einer Kundin stehen dann da beispielsweise die 250.000 € als Maximalversicherungssumme bei ihrer privaten Unfallversicherung.

Erhält also die Kundin tatsächlich 250.000 € aus der Unfallversicherung, wenn eine bedingungsgemäße Invalidität vorliegt?

Kann sein, wahrscheinlich aber nicht!

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Versicherungsschutz für (Kampfsport-) Trainer und (Selbstverteidigungs-) Kursleiter

Auf einmal Trainer/Kursleiter

Es ist ein besonderer Moment, wenn aus einem Schüler ein Lehrer wird. Ob nun als Übungsleiter mit oder ohne Trainer-Lizenz oder als Kursleiter – auf einmal steht man vor „seinen“ Schülern oder Kursteilnehmern und trägt Verantwortung. Die Verantwortung bezieht sich aber nicht nur auf das Lehren von Techniken und die sportliche Entwicklung der Schüler/Kursteilnehmer, sondern auch auf die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung (z.B. Sorgfaltspflichten). Verletzt sich beispielsweise ein Trainings- oder Kursteilnehmer, weil der Trainer/Kursleiter seine Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hat, können Regressforderungen auf diesen zukommen. Aber auch Forderungen wegen Beschädigungen von Trainingseinrichtungen, Übungsräumen etc. können die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen.

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Ist Bayern schlecht versichert?

Hagelschauer – München, 10.06.2019 – Quelle: Uwe Wolff

Bayern wurde 2019 deutschlandweit am stärksten von Naturgefahren heimgesucht, das vermeldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem Beitrag vom 04.05.2020.

Höchster Schadenaufwand in Deutschland

Für Schäden durch Stürme, Hagel und Starkregen wurden 2019 demnach 675.000.000 EUR geleistet – dazu kommt noch, dass viele Schäden, insbesondere die Hagelschäden vom Pfingsmontag 2019 noch immer nicht abschließend reguliert sind – das liegt u.a. an ausstehenden Kostenvoranschlägen, noch nicht ausgeführten Reparaturen oder strittigen Forderungen. Die tatächlichen Entschädigungen dürften also nochmals deutlich höher liegen.

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