Glatteis ohne Frost

Herbstzeit ist Laubzeit. Die Blätter, die die Bäume innerhalb kürzester Zeit verlieren, bleiben auch auf den Straßen, Rad- und Gehwegen liegen. Kommt dann noch Feuchtigkeit oder Nässe hinzu, bildet das Laub unter dem Druck von Schuhsolen und Reifen eine rutschige Schicht. Haftpflichtversicherer sprechen hier von „Glatteis ohne Frost“.

Wer muss das Laub kehren?

Üblicherweise übertragen die Kommunen die Räum- und Streupflicht (Pflicht, den Gehweg zu kehren) auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Werden die Häuser oder Wohnungen vermietet, ist im Mietvertrag geregelt, wer für das Räumen (und damit auch die Laubbeseitigung) zuständig  ist. Entweder wird die Pflicht auf den Mieter übertragen oder z.B. ein Hausmeisterdienst beauftragt. Eigentümergemeinschaften haften gemeinsam.

Wer haftet, wenn ein Passant auf dem nassen Laub ausrutscht?

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