Glatteis ohne Frost
Herbstzeit ist Laubzeit. Die Blätter, die die Bäume innerhalb kürzester Zeit verlieren, bleiben auch auf den Straßen, Rad- und Gehwegen liegen. Kommt dann noch Feuchtigkeit oder Nässe hinzu, bildet das Laub unter dem Druck von Schuhsolen und Reifen eine rutschige Schicht. Haftpflichtversicherer sprechen hier von „Glatteis ohne Frost“.
Wer muss das Laub kehren?
Üblicherweise übertragen die Kommunen die Räum- und Streupflicht (Pflicht, den Gehweg zu kehren) auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Werden die Häuser oder Wohnungen vermietet, ist im Mietvertrag geregelt, wer für das Räumen (und damit auch die Laubbeseitigung) zuständig ist. Entweder wird die Pflicht auf den Mieter übertragen oder z.B. ein Hausmeisterdienst beauftragt. Eigentümergemeinschaften haften gemeinsam.
Wer haftet, wenn ein Passant auf dem nassen Laub ausrutscht?
Grundsätzlich haftet zunächst immer der verantwortliche Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, wenn nicht ein zu sorgloses Verhalten des Geschädigten mitverursachend war. Bei Eigentümergemeinschaften kann sich ein Geschädigter an einen der Eigentümer halten – dieser kann dann wiederum die anderen Miteigentümer in Regress nehmen.
Ist der in Anspruch genommene Eigentümer Vermieter, kann er gegebenenfalls seine Mieter oder den beauftragten Hausmeisterdienst in Regress nehmen, wenn diese ihre Pflichten verletzt haben.
Die möglichen Kosten eines solchen Sturzes sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Beschädigte oder verschmutzte Kleidung ist dabei noch das geringste Übel. Verletzt sich der gestürzte Passant, können – je nach Schwere der Verletzung –Kosten für Krankentransport, Behandlung, stationäre Unterbringung, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungskosten usw. auf die Verantwortlichen zukommen.
Wie kann man sich gegen die finanziellen Folgen versichern?
Mieter und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien sind über ihre Privathaftpflichtversicherung versichert, wenn sie ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind. Auch Vermieter von Eigentumswohnung haben hier bei aktuellen Privathaftpflichttarifen meist Versicherungsschutz (Achtung, bitte genau in den Bedingungen prüfen!).
Vermieter von Mehrfamilienhäusern oder Eigentümergesellschaften können sich über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
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