Versicherungsschutz für (Kampfsport-) Trainer und (Selbstverteidigungs-) Kursleiter

Auf einmal Trainer/Kursleiter

Es ist ein besonderer Moment, wenn aus einem Schüler ein Lehrer wird. Ob nun als Übungsleiter mit oder ohne Trainer-Lizenz oder als Kursleiter – auf einmal steht man vor „seinen“ Schülern oder Kursteilnehmern und trägt Verantwortung. Die Verantwortung bezieht sich aber nicht nur auf das Lehren von Techniken und die sportliche Entwicklung der Schüler/Kursteilnehmer, sondern auch auf die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung (z.B. Sorgfaltspflichten). Verletzt sich beispielsweise ein Trainings- oder Kursteilnehmer, weil der Trainer/Kursleiter seine Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hat, können Regressforderungen auf diesen zukommen. Aber auch Forderungen wegen Beschädigungen von Trainingseinrichtungen, Übungsräumen etc. können die finanzielle Leistungsfähigkeit schnell übersteigen.

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