Warum Mieter eine Hausratversicherung benötigen

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten z.B. für Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

“Mein Hausrat ist doch gar nicht so viel wert!”

Wer zahlt das Hotel, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist?

In einem konkreten Fall hatte ein Kunde die Einliegerwohnung im Souterrain seines Einfamilienhauses in München an einen “Pendler” vermietet, der in München arbeitet aber aus Frankfurt stammt. Während des Urlaubes kam es zu einem Wasserrohrbruch und die Einliegerwohnung stand unter Wasser.

Kein Problem: die Wohngebäudeversicherung des Kunden wurde informiert, Schadenminderungsmaßnahmen eingeleitet, der Gutachter war vor Ort und die Kostenvoranschläge für die Folgearbeiten werden gerade geprüft. Aus Sicht des Vermieters (Kunden) also alles bestens.

Weniger gut schaut das für den Mieter unseres Kunden aus. Die Wohnung ist für die nächsten Wochen nicht bewohnbar. Ein Teil der Möbel und elektrischen Geräte ist zerstört, der andere Teil muss eingelagert werden. Doch wer zahlt den beschädigten Hausrat, wer die Einlagerung und woher bekommt man zur Wiesnzeit (Oktoberfest) in oder um München herum ein bezahlbares Zimmer im Hotel oder einer Pension?

Der Vermieter müsste dafür nur dann haften, wer er den Schaden schuldhaft herbeigeführt hätte. In diesem Fall hat er das nicht und der Kunde muss für seinen Schaden selber aufkommen. Zwar kann er wegen der Unbewohnbarkeit die Mietzahlung für die Wohnung verweigern, allerdings reicht die eingesparte Miete eines Monats kaum für eine Woche Hotelunterkunft und schon gar nicht für die Einlagerung und Wiederbeschaffung des Hausrates.

Was zahlt die Hausratversicherung?

  • Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
  • Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt – Voraussetzung ist i.d.R., dass versicherter Hausrat (zumindest auch im geringen Umfang) beschädigt wurde.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Prämie bemisst sich aus der Versicherungssumme und der Tarifzone, ggf. noch der Wohnfläche, Bauartklasse, Deckungserweiterungen etc.

Im konkreten Fall hätte eine sehr gute Hausratversicherung, die für den Schaden vollumfänglich aufgekommen wäre,  den Mieter keine 70 EUR im Jahr gekostet.


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