Hundehalter aufgepasst! Augen auf bei der Wahl der Haftpflichtversicherung!

Hundehalter aufgepasst! Augen auf bei der Wahl der Haftpflichtversicherung!

Manchmal passiert es auch einem Versicherungsmakler, dass er nicht alle (berechtigten) Schadenersatzansprüche gezahlt bekommt. Dann stellt man sich schon die Frage, wie würde ein Geschädigter und der über den Versicherungsmakler versicherte Geschädigte sich fühlen, wenn 50% der entstandenen Kosten nicht gezahlt werden. Insbesondere, wenn es sich beim gegnerischen Haftpflichtversicherer um einen Assekuradeur handelt, der spezielle Deckungskonzepte für Versicherungsmakler und deren Kunden entwickelt und dessen Tierhalterhaftplichtversicherung mit vielen tollen Bewertungssiegeln aufwarten kann.

Was ist passiert?

Anfang Januar 2018 radelte meine Frau mit unserem Hund auf einer Freifläche im Münchener Westen, als eine unbeaufsichtigte Schäferhündin völlig überraschend und ohne vorherige Interaktion von hinten attackierte und unseren kleineren Hund massiv verletzte. Unser Hund musste operiert werden. Die entstandenen Kosten stellten wir der gegnerischen Tierhalterhaftpflichtversicherung in Rechnung.

Was antwortete die gegnerische Haftpflichtversicherung?

Die AXXXX, Versicherer des Deckungskonzeptes der DXXXX, zahlt uns nur 50% der Tierarztrechnungen, da einem Urteil des OLG München folgend, von einer mitwirkenden Tiergefahr unseres Hundes ausgegangen wird.

Unabhängig davon, dass im angeführten Urteil der Schädiger 70% der Kosten tragen musste, da der attackierende Hund deutlich größer war und den aktiven Part bei dem Beißvorfall innehatte, gibt es durchaus Urteile, die unter Berücksichtigung des konkreten Schadenereignisses ein juristisches Vorgehen gegen die AXXXX erfolgreich erscheinen lassen. Wir werden das weiter verfolgen.

Warum ist das Verhalten der Haftpflichtversicherung unangenehm für den Versicherungsnehmer?

Um es gleich vorweg zu sagen: die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist und bleibt es begründete Schadenersatzansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren.

Allerdings wünschen ja gerade Kunden von Versicherungsmaklern solchen Versicherungsschutz, bei dem sie sich im Schadensfall um nichts kümmern müssen und bei dem sie keinen Ärger oder Aufwand haben.

Werden Ansprüche von Geschädigten durch pauschale vollständige oder teilweise Ablehnungen nicht übernommen, bedeutet das meistens Ärger für den Halter des beißenden Hundes: man sieht sich Anfeindungen und Vorwürfen ausgesetzt und muss sich ggf. in Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stellen. Ganz unabhängig davon, dass so mancher geschädigter Hundehalter den Beißvorfall nun erst recht den Behörden meldet, was zu Auflagen (Beißkorb, Leinenzwang) führen kann.

Was kann ein Hundehalter im Vorfeld tun um das zu verhindern?

Ganz einfach! Den richtigen Versicherungsschutz wählen und den o.g. Versicherern und Deckungskonzeptanbietern die kalte Schulter zeigen.

Wir haben als VEMA-Partner z.B. Zugriff auf exklusive Konzepte, die nicht nur bis zu 15.000 EUR zum Neuwert (statt zum Zeitwert) erstatten, sondern neben vielen Deckungserweiterungen auch alle vom Tierhalter anerkannten Ansprüche bis 1.000 EUR einfach zahlen – ohne „Wenn und Aber“!

Und das Beste zum Schluss: Haben Sie bei Ihrer bisherigen Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht mehr als einen Vorschaden mit max. 2.500 € Schadenhöhe in den letzten zwei Jahren hatten, können wir den neuen Versicherungsschutz zum bisherigen Beitrag (mind. 50 € netto) unter Beibehaltung der bisherigen Versicherungssumme (max. 10 Mio. €) / allgemeinem Selbstbehalt beantragen.

Enthalten ist u. a. (nur einige Highlights):

  • Ansprüche der Tierhüter, gegen den Versicherungsnehmer
  • Forderungsausfallversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Neuwerterstattung bis zu 15.000 €
  • Mietsachschäden an der Wohnimmobilie
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen bis 10.000 €
  • Besitzstandswahrung (keine Nachteile zum Vorvertrag)
  • Vom Versicherungsnehmer anerkannte Schadenersatzansprüche bis 1.000 €
  • Beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 15 Monate (d.h. wenn sie jetzt abschließen, sind die Leistungen, die Ihr aktueller Vertrag nicht beinhaltet, dennoch kostenfrei über den neuen Vertrag abgesichrt)

Sie möchten im Fall der Fälle keinen Ärger und wünschen einen Vorschlag für eine wirklich gute Tierhalterhaftpflichtversicherung? Dann freue ich mich auf Ihre Anfrage!


Weiterführende Informationen: