Vorvertragliche Anzeigepflicht – Fallen für gesetzlich Versicherte!

Kaum ein gesetzlich Versicherter weiß, welche Leistungen und Diagnosen über ihn gespeichert sind. Das kann im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen!

Eine für uns alltägliche Geschichte: Kunden wünschen die Absicherung biometrischer Risiken (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit) und nach entsprechender Beratung entscheidet sich im konkreten Fall eine Kundin für einen Tarif zur Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit.

Der Antrag wird soweit ausgefüllt und nun geht es an die Gesundheitsfragen. Da sich die Kundin bezüglich zweier Behandlungen unsicher ist, empfehlen wir von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versichertenauskunft einzuholen (alle abgerechneten Leistungen mit Diagnosen im Abfragezeitraum). Das wäre zwar grundsätzlich nicht unbedingt notwendig, sofern die Kundin alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen macht.

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Wohngebäudeversicherung und Sanierung

„Wir bauen das Haus gerade um!“

In der aktuellen Niedrigzinsphase besteht eine große Nachfrage nach bezahlbaren Immobilien. Nicht selten schlagen Käufer dann bei recht alten Häusern zu und sanieren diese dann im Anschluss. Aber auch wer schon so ein älteres „Schätzchen“ besitzt nutzt die günstigen Zinsen für Umbauten und umfangreiche Sanierungen. Nur, was hat das mit Versicherungen zu tun?

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