Wohngebäudeversicherung und Sanierung

„Wir bauen das Haus gerade um!“

In der aktuellen Niedrigzinsphase besteht eine große Nachfrage nach bezahlbaren Immobilien. Nicht selten schlagen Käufer dann bei recht alten Häusern zu und sanieren diese dann im Anschluss. Aber auch wer schon so ein älteres „Schätzchen“ besitzt nutzt die günstigen Zinsen für Umbauten und umfangreiche Sanierungen. Nur, was hat das mit Versicherungen zu tun?

1. Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wer eine Immobilie erwirbt, auf den geht auch die Gefahr über, die von solch einer Immobilie ausgeht. Im Regelfall ist die gesetzliche Haftung für eigengenutzte Immobilien in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, bei guten Tarifen im begrenzten Umfang auch für vermietete Immobilien. Das sollte auf jeden Fall überprüft und bei Bedarf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden!

Bauherrenhaftpflicht
Auch hier gilt: in einem begrenzten Umfang ist die Bauherrenhaftpflicht meist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Doch Achtung: überschreiten die Kosten der Baumaßnahme (inkl. Eigenleistungen) die versicherte Bausumme, besteht kein Versicherungsschutz mehr! Von daher sollte auch das Haftungsrisiko und die entsprechende Absicherung im Vorfeld abgeklärt werden.

2. Wohngebäudeversicherung während der Sanierungsphase
Mit dem Kauf einer Immobilie (genauer mit dem Eigentumsübergang = Eintragung im Grundbuch) geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Dieser kann dann die Versicherung fortführen oder diese kündigen (§ 96 VVG). Der Eigentümerwechsel ist umgehend zu melden (§97 VVG).

Pflichten
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers (Obliegenheiten) gehört es insbesondere dem Versicherer Gefahrenerhöhungenzu melden. Ob und welche Obliegenheiten im Einzelfall gelten, ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) zu entnehmen. Grundsätzlich ist zu melden, wenn das Gebäude länger nicht bewohnt ist oder umfangreichere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten, mindert das das seine Ansprüche im Leistungsfall bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Versicherte Gefahren
Aufgrund der Gefahrenerhöhung steht dem Versicherer dann gegebenenfalls ein Kündigungsrecht für einzelne Gefahren oder sogar die ganze Versicherung zu. Während der Sanierung ist das Gebäude i.d.R. nur gegen das Risiko „Feuer“ und zum versicherten Zeitwert versichert. Die weiteren Risiken wie Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden sind dann ausgeschlossen.

Von daher empfiehlt sich für die Phase der Sanierung der Abschluss einer Bauleistungsversicherung; versichert sind über die Bauleistungsversicherung Schäden am Gebäude (auch Diebstahl fest eingebauter Teile) durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Konstruktions- und Materialfehler, fahrlässige und durch Ungeschicklichkeit von Bauhandwerkern verursachte Schäden, aber auch böswillig verursachte Schäden durch Dritte (z.B. Vandalismus).

3. Wohngebäudeversicherung nach der Sanierungsphase
Ist die Sanierungsphase / die Umbaumaßnahme beendet, sollte die Feuerversicherung schnellstmöglich auf einen umfassenden Versicherungsschutz umgestellt und die Risiken Leitungswasser, Sturm, Hagel und (sofern sinnvoll) erweiterte Elementarschäden eingeschlossen werden.

In der Regel gewähren die Wohngebäudeversicherer bei älteren Häusern Nachlässe, wenn diese ganz- oder teilweise saniert wurden.
Achtung: es gilt genau zu prüfen, was der Versicherer unter „saniert“ versteht und ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Nachlass tatsächlich gegeben sind, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist und der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen muss. Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen Sie das Vorliegen der Voraussetzungen für einen entsprechenden Nachlass gemeinsam mit einem Fachmann, auch bei schon bestehenden Verträgen.

Der unabhängige Versicherungsmakler Ihres Vertrauens hilft Ihnen sicher gerne weiter!


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