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Unterversicherungsverzicht

Möchte man beispielsweise eine Hausrat– oder Wohngebäudeversicherung abschließen, werben viele Versicherer mit einem Unterversicherungsverzicht. Dieser Begriff taucht auch bei vielen Leistungsvergleichen auf. Aber was bedeutet denn eigentlich Unterversicherungsverzicht?

In der Sach- oder Schadenversicherung sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert (Neuwert) entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme hat (neben anderen Faktoren) auch entscheidenden Einfluss auf die Prämie, die ein Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zu zahlen hat.

Der Versicherungswert sollte der Versicherungssumme entsprechen.

Ob eine Über- oder Unterversicherung vorliegt, wird in der Regel aber erst im Versicherungsfall, also wenn der Schaden eingetreten ist, geprüft.

Überversicherung

Da der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens maximal den entstandenen Schaden ersetzt bekommt, ist eine Überversicherung insofern ärgerlich, da man eine zu hohe Prämie gezahlt hat. Wir ein Vertrag mit einer Überversicherung mit dem Ziel der Verschaffung eines „rechtswidrigen Vermögensvorteils“ abgeschlossen, kann sogar der ganze Vertrag nichtig sein (§74 VVG) – d.h. schließt ein Versicherungsnehmer einen Vertrag vorsätzlich mit einer zu hohen Versicherungssumme ab, um sich im Versicherungsfall zu „bereichern“, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Überversicherung: die Versicherungsumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert

Unterversicherung

Ist beispielsweise bei einem Totalschaden (z.B. Haus abgebrannt) die Versicherungssumme zu niedrig gewählt worden, bekommt der Versicherungsnehmer lediglich die Versicherungssumme ersetzt, nicht aber den tatsächlichen (höheren) Schaden, zumindest dann, wenn der Versicherungswert erheblich (mehr als 10%) von der Versicherungssumme abweicht (§75 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Das Gleiche gilt auch bei Teilschäden, wenn z.B. der LED-Fernseher infolge eines versicherten Überspannungsschadens zerstört wurde und der Versicherer feststellt, dass die Versicherungssumme erheblich zu gering angegeben wurde. In diesem Fall kann der Versicherer seine Leistung im Verhältnis der Unterversicherung kürzen.

Unterversicherung: der tatsächliche Versicherungswert ist „erheblich“ höher als die vereinbarte Versicherungssumme.

Unterversicherungsverzicht

Abweichend und zugunsten des Versicherungsnehmers kann der Versicherer zum Beispiel in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf die Einrede der Unterversicherung verzichten. Im Leistungsfall verzichtet die Gesellschaft auf die Prüfung, ob Versicherungswert und Versicherungssumme erheblich abweichen.

Unterversicherungsverzicht: unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verzichtet der Versicherer auf die „Einrede der Unterversicherung“

Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht

In der Hausratversicherung werden üblicherweise Mindestsummen je Quadratmeter Wohnfläche vorausgesetzt – je nach Versicherer sind das üblicherweise 600-650 EUR/qm (das variiert, je nach Anbieter).  Wer also seine 100-Quadratmeter-Wohnung mit 65.000 EUR versichert, ist bezüglich der Unterversicherung auf der sicheren Seite. Allerdings sollte die Quadratmeterzahl nach einer vom Versicherer anerkannten Methode ermittelt worden sein (siehe die jeweiligen Bedingungen). Gerade bei hochwertigem Hausrat und kleineren Wohnungen sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob die so ermittelte Versicherungssumme im Falle eines Totalschadens tatsächlich dem Versicherungswert (Neuwert) entspricht. Einige Versicherer verzichten komplett auf Mindestsummen je Quadratmeter und garantieren Unterversicherungsverzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

In der Wohngebäudeversicherung wird der Versicherungswert üblicherweise nach Wohnflächenberechnung oder Versicherungssumme 1914 ermittelt (je nach Tarif, Gesellschaft). Erfolgt die entsprechende Ermittlung nach einer vom Versicherer anerkannten Methode, bieten auch hier die meisten Gesellschaften Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Wir raten hier zur fundierten Ermittlung und Einreichung der Berechnung zum Antrag.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

  • Es ist exakt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsunternehmen Unterversicherungsverzicht anbietet (Bedingungen).
  • Bei Abhängigkeiten des Unterversicherungsverzichtes von der Wohnfläche ist dieses möglichst exakt zu ermitteln (anerkannte Methode).
  • Die Wertermittlung sollte sorgsam erfolgen und als Teil des Antrages eingereicht werden.
  • Hausratversicherer, die bis zur Versicherungssumme auf die Einrede der Unterversicherung verzichten, bieten einen echten Mehrwert.

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