Vorsicht vor der Versicherungs-App!

Die ungeahnten Folgen bei der Nutzung von Versicherungs-Apps

Wir alle nutzen und schätzen sie, die praktischen Helferlein auf unseren Smartphones und Tablets, die Apps (Mobile Apps, Applikationen). Dass die Anwendungssoftware für Mobilgeräte für die verschiedensten Aufgabenstellungen verfügbar ist, uns mitunter hilft unseren Alltag zu organisieren und manchmal wenige oder meist sehr viele Daten irgendwohin sendet, daran haben wir uns gewöhnt. Vermehrt gibt es nun Versicherungs-Apps, die eine einfache und unkomplizierte Vertragsverwaltung versprechen.

Wohin welche Daten nun genau gehen fragen wir meist aber schon nicht mehr. Und dass man vielleicht per Klick seine Zustimmung zu einem Vertragsabschluss gibt oder sogar umfangreiche Vollmachten erteilt, das wissen die wenigsten Nutzer. In letzter Zeit kommen vermehrt Apps auf, die den Nutzern Überblick bei ihren Versicherungsverträgen, Kostenersparnis oder sogar Provisionsbeteiligungen versprechen. Ein toller Service, oder?

„Ich wusste nur nicht, dass man automatisch den Makler wechselt, was ich absolut nicht wollte.“

Zitat eines Kunden
Wer steckt hinter diesen Apps?

Anbieter der Apps sind in der Regel Versicherungsvermittler (Insuretechs, Fintechs), häufig aus der Gründerszene. Diese versuchen über derartige Apps auf leichtem Wege neue Kunden zu gewinnen und an deren bestehenden oder neu zu vermittelnden Verträgen Geld zu verdienen. Viele dieser Start-Ups arbeiten defizitär und sind auf immer neue Finanzspritzen von Kapitalgebern/Finanzinvestoren angewisen. Zukunkunft ungewiss!

Wie verdienen die Anbieter der Apps Geld?

Im Zuge der Installation des Apps erteilt der Nutzer dem Anbieter in der Regel eine vollumfängliche Versicherungsmaklervollmacht. Mit Hinterlegung der bestehenden Versicherungen wendet sich der „neue“ Versicherungsmakler an die Versicherungsgesellschaften, holt dort Vertragsauskünfte ein und überträgt die bestehenden Versicherungen in seinen Bestand. Die in den Prämien einkalkulierten Bestandscourtagen für die Betreuung der Verträge (auch regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ), Service und Unterstützung im Leistungsfall erhält nun der App-Anbieter. Auch die Vergütung und Informationen für eventuell neu abgeschlossene Verträge über integrierte „Vergleichsrechner“ (ohne fachliche persönliche Beratung und Kenntnis der persönlichen Lebensumstände) gehen an den Anbieter der App.

Quelle: youtube.com, Harry G über Start-Up Gschaftler

Welche Informationen erhält der App-Anbieter über die Nutzer?

Mit Vorlage einer vollumfänglichen Versicherungsmaklervollmacht kann der „App-Makler“ alle vorliegenden Vertragsinformationen, z.B. auch Gesundheitsdaten, Kontodaten, Schäden etc. erhalten.

Was ist denn mit dem bisherigen Makler?

Der bisher betreuende Versicherungsmakler Ihres Vertrauens erhält vom Versicherer lediglich die Mitteilung, dass für einen bestehenden Vertrag eine neue Vollmacht vorgelegt wurde. Ab sofort ist er für den Kunden und die betroffenen Verträge nicht mehr zuständig und erhält keine Informationen mehr, da ja ein anderer Versicherungsmakler beauftragt wurde.

Wenn der Kunde erst später merkt, dass er einen anderen Versicherungsmakler bevollmächtigt hat?

Es ist nie zu spät. Der Kunde sollte sich schnellstmöglich an seinen bisherigen Versicherungsmakler wenden und den Sachverhalt aufklären. Gemeinsam mit ihm kann der Kunde die neu erteilten Vollmachten widerrufen und die Betreuung und Beratung wieder in die bewährten Hände legen. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen sicherlich auch Zugang zu einem Online-Kunden-Portal verschaffen und/oder Ihnen regelmäßig Vertragsübersichten zukommen lassen, ohne dass Sie dabei einem findigen „App-Makler“ auf den Leim gehen müssen. Kunden von Versicherungsmaklern wissen deren fundierte Beratung und Betreuung in allen Lebenslagen zu schätzen.

Bericht von test.de (Wenn die App fremde Daten anzeigt)


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  3. Sie müssen für die Nutzung ausdrücklich KEINEN Maklervertrag oder eine Maklervollmacht unterschreiben, wenn Sie noch nicht Kunde bei mir sind. Erst wenn Sie Service zu Ihren Verträgen wünschen, muss ich diese Dokumente bei Ihnen anfordern, damit ich für Sie tätig werden darf.