Wasser im Keller – Starkregen und Elementarschadenversicherung – einfach erklärt
Wenn, wie in den letzten Wochen, langanhaltende Niederschläge zu Überflutungen und vollgelaufenen Häuserkellern führen, wird regelmäßig die Elementarschadenversicherung ins Spiel gebracht.
Betroffener Hausrat ist über die Elementarschadenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, Schäden am Gebäude über die Elementarschadenversicherung der Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung kann im jeweiligen Versicherungsvertrag als Zusatzbaustein abgeschlossen werden, oder als eigenständiger Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen (hier gibt es nur sehr wenige Anbieter).
Im Zusammenhang mit der Elementarschadenversicherung wird dann auch immer von einem Schutz gegen Rückstau, Hochwasser, Überflutung und Starkregen gesprochen. So einfach ist das leider nicht. Je nach Tarif und Gesellschaft unterscheidet sich nämlich die Frage, was genau ein versicherter Elementarschaden ist.
Hochwasser
Ufern stehende oder fließende Gewässer aus (i.d.R. muss das niederschlagsbedingt sein) und beschädigen dann Gebäude oder Hausrat, wäre das ein typischer Versicherungsfall für die Elementarschadenversicherung.
Überschwemmung
Kommt es aufgrund Niederschläge durch die Ansammlung des Regenwassers zu einer Überflutung des versicherten Grundstücks und dringt dadurch Regenwasser oberirdisch in das Haus ein, wäre das grundsätzlich auch ein klassischer Elementarschaden. Hier unterscheiden sich die Verträge mitunter dadurch, dass in den Bedingungen verlangt wird, dass das Grundstück ganz oder zum großen Teil überflutet sein muss. Einige Versicherer verzichten zugunsten der Versicherungsnehmer auf diese Einschränkung.
Anders schaut es beim Grundwasser aus. Viele Versicherer schließen die Überflutung durch ansteigendes Grundwasser als versicherte Schadenursache grundsätzlich aus. Einige Versicherer und Sonderkonzepte schützen auch vor Elementarschäden, wenn das Grundwasser infolge Niederschlags angestiegen ist.
Grundwasser im Keller durch Undichtigkeiten/Risse
Steigt nach starken Niederschlägen das Grundwasser an und dringt beispielsweise über die Bodenplatte oder durch Risse/Undichtigkeiten in der Kellerwand in den Keller ein, ist das ein nicht versicherter Schaden – Ausnahme: einige ganz wenige Tarife leisten auch, wenn der Schaden durch ansteigendes Grundwasser infolge von Niederschlag oder Hochwasser enstanden ist. Auch Konzepte, die gegen sogenannte „unbenannte Gefahren“ versichern, schließen solche Schäden in der Regel aus.
Rückstau
Drückt aufgrund der Niederschlagsmengen oder einer Überflutung Wasser durch das Ableitungssystem in das Gebäude, spricht man von einem (versicherten) Rückstauschaden. Achtung: einige Versicherer verlangen eine Rückstausicherung und auch die regelmäßige Kontrolle der Funktion – einige Versicherer verzichten darauf.
Fazit: ein überfluteter Keller nach Starkregen ist schlimm – trotz bestmöglichem Versicherungsschutz ist aber nicht jeder potenzielle Schaden versichert. Bei der Auswahl des richtigen Elementarschadenschutzes gilt es daher, genau hinzuschauen, um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.