Ob ein Versicherungsvertrag hält was er verspricht, z.B. nach einem Sturmschaden, erfahren viele Kunden erst im Leistungsfall – manchmal mit einer unangenehmen Überraschung.
Ob ein Versicherungsvertrag hält was er verspricht, z.B. nach einem Sturmschaden, erfahren viele Kunden erst im Leistungsfall – manchmal mit einer unangenehmen Überraschung.