Unfallversicherung – über den (Un-) Sinn niedriger Grundsummen und hoher Progressionen

Aber ich bekomme doch 250.000 €, wenn ich einen Unfall habe!”

Klar, die großen Zahlen sind schnell aus einem Vertrag herausgelesen, wenn man seine Versicherungsunterlagen im „Daumenkinoverfahren“ durchforstet. Bei der Unfallversicherung einer Kundin stehen dann da beispielsweise die 250.000 € als Maximalversicherungssumme bei ihrer privaten Unfallversicherung.

Erhält also die Kundin tatsächlich 250.000 € aus der Unfallversicherung, wenn eine bedingungsgemäße Invalidität vorliegt?

Kann sein, wahrscheinlich aber nicht!

Warum?


Grundsätzlich ist erst einmal die Grundsumme versichert, an der sich die Entschädigung bei bedingungsgemäßer Invalidität orientiert. Ganz einfach ausgedrückt: je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Entschädigung aus der Unfallversicherung. Durch die Vereinbarung einer Progression wurde vertraglich vereinbart, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt – hier bis zur fünfachen Grundsumme. Die ausgewiesenen 250.000 € erhält die Kundin in diesem Beispiel also nur, wenn sie zu 100% invalide ist.

Zur Verdeutlichung soll diese kleine Tabelle für den obigen Vertrag (Unfallversicherung, 50.000 € Grundsumme, 500% Progression 1-3-8) dienen:

InvaliditätLeistung ohne ProgressionLeistung mit 500% Progression
25% 12.500 €12.500 €
30%15.000 €20.000 €
40%20.000 €60.000 €
60%30.000 €90.000 €
80%40.000 €170.000 €
100%50.000 €250.000 €

Es wird also deutlich, dass hohe Entschädigungen erst bei hohen Invaliditätsgraden erfolgen und die Progression sich bei niedrigen Invaliditätsgraden gar nicht, oder nur gering auswirkt.

Progressionsbeispiele. Zum Vergrößern anklicken

Wie wahrscheinlich ist es, einen hohen Invaliditätsgrad zu erzielen?

Wenn man unfallbedingt invalide wird, liegt die Wahrscheinlichkeit eines Invaliditätsgrades oberhalb von 30% bei gerade einmal 8%.

Das ist zunächst einmal beruhigend, da die Wahrscheinlichkeit einer schweren Invalidität eher gering ist. Für die Risikoabsicherung hat das aber Konsequenzen.

Verträge mit niedrigen Grundsummen und hohen Progressionen sichern also zunächst einmal nur den statistisch unwahrscheinlichen Fall einer hohen Invalidität ab und sind damit lediglich eine „Worst-Case-Absicherung“. Daher sind sie vergleichsweise günstig. Die günstige Prämie in Verbindung mit der hohen Entschädigungsleistung bei Vollinvalidität ist dann leider auch ein häufiges Verkaufsargument.

Für den statistisch deutlich wahrscheinlicheren Fall eines niedrigen Invaliditätsgrades bieten derartige Verträge einen unzureichenden Schutz.

Am Beispiel des oben genannten Vertrages würde das bedeuten, dass die statistisch wahrscheinliche Entschädigung aus der Unfallversicherung irgendwo zwischen 0 und 20.000 liegen würde.

Machen dann die hohen Progressionen überhaupt Sinn?

Grundsätzlich ja, wenn es darum geht die (statistisch unwahrscheinlicheren) hohen Invaliditätsgrade überproportional hoch abzusichern. Die Einbeziehung einer Progression ist dann auch meist verhältnismäßig günstig.

Wie sieht dann ein guter Vertrag aus? Welche Summen werden empfohlen?

Die DIN SPEC 77222:2014-04 (Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt) – sagt dazu aus, dass für Erwachsene mindestens eine Leistung von

  • 25.000 € bei 25% Invalidität,
  • 50.000 € bei 50% Invalidität
  • und 500.000 € bei Vollinvalidität versichert sein sollte.

Folgt man dieser Empfehlung, beträgt die Mindestgrundsumme einer Einzelunfallversicherung 100.000 € mit 500% Progression.


Fazit

  • Die Wahrscheinlichkeit einer hohen Invalidität über 30% ist eher gering.
  • Unfallversicherungsverträge mit geringen Grundsummen und hohen Progressionen sind in erster Linie „Worst-Case-Absicherungen“ und locken mit günstigen Prämien und vermeintlich hohen Entschädigungen.
  • Gute Unfallversicherungsverträge beinhalten neben exzellenten Versicherungsbedingungen hohen Grundsummen und Progressionen und sind nicht zwangsläufig teuer.

 

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