Explodierende Prämien in der Kfz-Versicherung

Zum Jahresende flattern bei vielen Versicherungsnehmern die Beitragsrechnungen für das neue Versicherungsjahr für die Kfz-Versicherung herein. Und obwohl man vielleicht keinen Schaden im laufenden Jahr hatte und der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) steigt (je höher der SFR, desto geringer der Prozentanteil an der zu zahlenden Prämie), muss man vielleicht mehr zahlen, als im letzten Jahr. Mitunter über 30 % Mehrbeiträge werden angekündigt. Woran liegt das? Hier einige Gründe:

Typklasse

Die Typklassen in der Kfz-Versicherung spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines bestimmten Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Ist ein bestimmtes Automodell also häufiger und teurer als bisher an Schäden beteiligt, wird die Versicherung teurer.

Regionalklasse

Die Regionalklasse sagt aus, wie hoch die Unfall- und Schadenwahrscheinlichkeit in einem Zulassungsbezirk ist. Ist also die statistische Wahrscheinlichkeit eines Schadens im Zulassungsbezirk gestiegen, ändert sich die Regionalklasse mit entsprechender Auswirkung auf die Prämie.

Inflation

Die Inflation wirkt sich nicht nur auf den Alltag, sondern auch auf Ihre Kfz-Versicherung aus. Die steigenden Preise für Reparaturen,
Ersatzteile und Werkstattdienstleistungen liegen sogar deutlich über der allgemeinen Inflation. Dadurch sind die
Versicherer gezwungen, ihre Prämien anzupassen, selbst wenn Sie unfallfrei fahren.

Ruinöser Preiskampf der Kfz-Versicherer

Aktuell liegt die durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote der Kfz-Versicherer bei 110 %, d.h. die Versicherer verlieren mit jedem Kfz-Vertrag im Durchschnitt Geld. Mit 3 Milliarden Euro Verlust im Jahr 2023 mussten sich die Kfz-Versicherer in Deutschland
befassen. Für 2024 prognostiziert der GDV ein weiteres Minus von 2 Milliarden Euro. Woran liegt das? Der immerwährende Preiskampf zum Jahresende (von der Versicherungswirtschaft selbst angezettelt) ist ruinös, einige Versicherer ziehen sich aus dem Kfz-Geschäft zurück oder haben dieses angekündigt. Die Hoffnung, neue Kunden über die Kfz-Versicherung auch für andere Versicherungsbereiche des eigenen Unternehmens gewinnen zu können, hat sich meist nicht erfüllt – die Wechselbereitschaft gerade bei der Kfz-Versicherung ist einfach zu hoch. Manche Versicherer vergleichen die eigenen Prämien mit denen der Konkurrenz. Fällt dort zum Beispiel auf, dass ein Fahrzeug durch Nachlässe, etc. unterdurchschnittlich günstig ist, wird eine Anpassung vorgenommen. Zudem gibt es Versicherer, die davon ausgehen, dass trotz jahrelangem Fahren ohne Schadenereignisse bald ein solcher Schaden eintreten wird. Der Preis wird daher angezogen. Auch viele freie Vermittler meiden mittlerweile das Kfz-Geschäft oder verlangen Serviceentgelte von ihren Kunden: zu geringen Margen, extrem viel Arbeits- und Zeitaufwand und die Idee einiger Kunden, dass es doch irgendwie jedes Jahr „billiger“ gehen müsse.

Was kann man als Versicherungskunde tun?

Wie „billig“ ein Versicherer tatsächlich ist, erfährt der Kunde größtenteils erst im Schadensfall: schlechter Service, lange Verweilzeiten in Warteschleifen, schleppende Schadensregulierung, Leistungskürzungen etc. Ein vermeintlich günstiger Vertrag kann da sehr schnell sehr teuer werden. Da alle Versicherer ungefähr gleich kalkulieren müssen, ist eine auffällig günstige Prämie mitunter schon ein Indiz für eine einkalkuliert schlechte Leistung im Schadensfall. Also, nicht jede angemessene Prämienerhöhung ist immer gleich ein Grund für einen Wechsel. Fällt die Prämienanpassung aber deutlich überdurchschnittlich aus, sollte der Vertrag überprüft werden. Meine Kunden können mir über den nachstehend Link die aktuellen Parameter zukommen lassen. Ich überprüfe dann gerne, ob Handlungsbedarf besteht.

Wasser im Keller – Starkregen und Elementarschadenversicherung – einfach erklärt

Wenn, wie in den letzten Wochen, langanhaltende Niederschläge zu Überflutungen und vollgelaufenen Häuserkellern führen, wird regelmäßig die Elementarschadenversicherung ins Spiel gebracht.

Betroffener Hausrat ist über die Elementarschadenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, Schäden am Gebäude über die Elementarschadenversicherung der Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung kann im jeweiligen Versicherungsvertrag als Zusatzbaustein abgeschlossen werden, oder als eigenständiger Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen (hier gibt es nur sehr wenige Anbieter).

Im Zusammenhang mit der Elementarschadenversicherung wird dann auch immer von einem Schutz gegen Rückstau, Hochwasser, Überflutung und Starkregen gesprochen. So einfach ist das leider nicht. Je nach Tarif und Gesellschaft unterscheidet sich nämlich die Frage, was genau ein versicherter Elementarschaden ist.

Hochwasser

Ufern stehende oder fließende Gewässer aus (i.d.R. muss das niederschlagsbedingt sein) und beschädigen dann Gebäude oder Hausrat, wäre das ein typischer Versicherungsfall für die Elementarschadenversicherung.

Überschwemmung

Kommt es aufgrund Niederschläge durch die Ansammlung des Regenwassers zu einer Überflutung des versicherten Grundstücks und dringt dadurch Regenwasser oberirdisch in das Haus ein, wäre das grundsätzlich auch ein klassischer Elementarschaden. Hier unterscheiden sich die Verträge mitunter dadurch, dass in den Bedingungen verlangt wird, dass das Grundstück ganz oder zum großen Teil überflutet sein muss. Einige Versicherer verzichten zugunsten der Versicherungsnehmer auf diese Einschränkung.

Anders schaut es beim Grundwasser aus. Viele Versicherer schließen die Überflutung durch ansteigendes Grundwasser als versicherte Schadenursache grundsätzlich aus. Einige Versicherer und Sonderkonzepte schützen auch vor Elementarschäden, wenn das Grundwasser infolge Niederschlags angestiegen ist.

Grundwasser im Keller durch Undichtigkeiten/Risse

Steigt nach starken Niederschlägen das Grundwasser an und dringt beispielsweise über die Bodenplatte oder durch Risse/Undichtigkeiten in der Kellerwand in den Keller ein, ist das ein nicht versicherter Schaden – Ausnahme: einige ganz wenige Tarife leisten auch, wenn der Schaden durch ansteigendes Grundwasser infolge von Niederschlag oder Hochwasser enstanden ist. Auch Konzepte, die gegen sogenannte „unbenannte Gefahren“ versichern, schließen solche Schäden in der Regel aus.

Rückstau

Drückt aufgrund der Niederschlagsmengen oder einer Überflutung Wasser durch das Ableitungssystem in das Gebäude, spricht man von einem (versicherten) Rückstauschaden. Achtung: einige Versicherer verlangen eine Rückstausicherung und auch die regelmäßige Kontrolle der Funktion – einige Versicherer verzichten darauf.

Fazit: ein überfluteter Keller nach Starkregen ist schlimm – trotz bestmöglichem Versicherungsschutz ist aber nicht jeder potenzielle Schaden versichert. Bei der Auswahl des richtigen Elementarschadenschutzes gilt es daher, genau hinzuschauen, um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Vorsicht vor der Versicherungs-App!

Die ungeahnten Folgen bei der Nutzung von Versicherungs-Apps

Wir alle nutzen und schätzen sie, die praktischen Helferlein auf unseren Smartphones und Tablets, die Apps (Mobile Apps, Applikationen). Dass die Anwendungssoftware für Mobilgeräte für die verschiedensten Aufgabenstellungen verfügbar ist, uns mitunter hilft unseren Alltag zu organisieren und manchmal wenige oder meist sehr viele Daten irgendwohin sendet, daran haben wir uns gewöhnt. Vermehrt gibt es nun Versicherungs-Apps, die eine einfache und unkomplizierte Vertragsverwaltung versprechen.

Wohin welche Daten nun genau gehen, fragen wir meist aber schon nicht mehr. Und dass man vielleicht per Klick seine Zustimmung zu einem Vertragsabschluss gibt oder sogar umfangreiche Vollmachten erteilt, das wissen die wenigsten Nutzer. In letzter Zeit kommen vermehrt Apps auf, die den Nutzern Überblick bei ihren Versicherungsverträgen, Kostenersparnis oder sogar Provisionsbeteiligungen versprechen. Mit Freischaltung der Kontoverbindung werden bei einigen Apps, z.B. Fin****G**u sämtliche Bankumsätze durch Unterstützung künstlicher Intelligenz ausgelesen, ausgewertet und verwertet. Ein toller Service, oder?

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Unterversicherungsverzicht

Möchte man beispielsweise eine Hausrat– oder Wohngebäudeversicherung abschließen, werben viele Versicherer mit einem Unterversicherungsverzicht. Dieser Begriff taucht auch bei vielen Leistungsvergleichen auf. Aber was bedeutet denn eigentlich Unterversicherungsverzicht?

In der Sach- oder Schadenversicherung sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert (Neuwert) entsprechen. Die Höhe der Versicherungssumme hat (neben anderen Faktoren) auch entscheidenden Einfluss auf die Prämie, die ein Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zu zahlen hat.

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Vorvertragliche Anzeigepflicht – Fallen für gesetzlich Versicherte!

Kaum ein gesetzlich Versicherter weiß, welche Leistungen und Diagnosen über ihn gespeichert sind. Das kann im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen!

Eine für uns alltägliche Geschichte: Kunden wünschen die Absicherung biometrischer Risiken (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit) und nach entsprechender Beratung entscheidet sich im konkreten Fall eine Kundin für einen Tarif zur Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit.

Der Antrag wird soweit ausgefüllt und nun geht es an die Gesundheitsfragen. Da sich die Kundin bezüglich zweier Behandlungen unsicher ist, empfehlen wir von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versichertenauskunft einzuholen (alle abgerechneten Leistungen mit Diagnosen im Abfragezeitraum). Das wäre zwar grundsätzlich nicht unbedingt notwendig, sofern die Kundin alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen macht.

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Wohngebäudeversicherung und Sanierung

„Wir bauen das Haus gerade um!“

In der aktuellen Niedrigzinsphase besteht eine große Nachfrage nach bezahlbaren Immobilien. Nicht selten schlagen Käufer dann bei recht alten Häusern zu und sanieren diese dann im Anschluss. Aber auch wer schon so ein älteres „Schätzchen“ besitzt nutzt die günstigen Zinsen für Umbauten und umfangreiche Sanierungen. Nur, was hat das mit Versicherungen zu tun?

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Warum Mieter eine Hausratversicherung benötigen

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten z.B. für Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

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Hundehalter aufgepasst! Augen auf bei der Wahl der Haftpflichtversicherung!

Manchmal passiert es auch einem Versicherungsmakler, dass er nicht alle (berechtigten) Schadenersatzansprüche gezahlt bekommt. Dann stellt man sich schon die Frage, wie würde ein Geschädigter und der über den Versicherungsmakler versicherte Geschädigte sich fühlen, wenn 50% der entstandenen Kosten nicht gezahlt werden. Insbesondere, wenn es sich beim gegnerischen Haftpflichtversicherer um einen Assekuradeur handelt, der spezielle Deckungskonzepte für Versicherungsmakler und deren Kunden entwickelt und dessen Tierhalterhaftplichtversicherung mit vielen tollen Bewertungssiegeln aufwarten kann.

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